AGB

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der SCC Courts UG (haftungsbeschränkt), Hummelsbütteler Kirchenweg 6, 22335 Hamburg, Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 191113, vertreten durch Benjamin Frucht, Julian Hofmann-Jeckel, im Folgenden „SCC Courts“ genannt, und ihren Geschäftskunden.

(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SCC Courts stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass SCC Courts nochmals auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) SCC Courts verkauft Padel Courts inklusive optionaler Beratungs- und Planungsleistungen an Unternehmer.

(2) Die Installation erfolgt durch qualifizierte Subunternehmen im Auftrag von SCC Courts. SCC Courts übernimmt die Koordination und Überwachung der Installationsarbeiten.

(3) Die genauen Leistungsinhalte, technischen Spezifikationen, Lieferfristen und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden an SCC Courts oder durch Beginn der Vertragserfüllung zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder elektronischen Form mit qualifizierter elektronischer Signatur.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Zahlung erfolgt in drei Raten:

  • 50% Anzahlung bei Auftragsbestätigung
  • 40% vor Auslieferung der Ware
  • 10% nach Abschluss der Installationsarbeiten

(3) Bei Überweisungen ist die Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben.

(4) Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

(5) Bei Zahlungsverzug ist SCC Courts berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

(6) SCC Courts ist berechtigt, bei berechtigten Zweifeln an der Bonität des Kunden Lieferungen nur gegen Vorkasse, Anzahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen.

(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SCC Courts anerkannt sind.

§ 5 Lieferung und Installation

(1) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und stellen Schätzungen dar, die auf aktuellen Zuliefererdaten basieren.

(2) Bei verspäteter oder ausbleibender Belieferung durch Vorlieferanten ohne Verschulden von SCC Courts verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Ein Rücktrittsrecht des Kunden wegen Lieferverzugs ist ausgeschlossen, soweit die Verzögerung auf Umständen beruht, die SCC Courts nicht zu vertreten hat.

(3) Der Kunde wird über Verzögerungen unverzüglich informiert. Weitergehende Ansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für Verzögerungen aufgrund von äußeren Einflüssen (insbesondere höhere Gewalt, Behördenmaßnahmen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen) übernimmt SCC Courts keine Haftung.

(5) Die Lieferung erfolgt ab Lager bzw. Werk. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.

(6) Die Installation wird durch qualifizierte Subunternehmen vorgenommen. SCC Courts koordiniert den Ablauf und überwacht die ordnungsgemäße Ausführung. Für die Leistungen der Subunternehmer haftet SCC Courts wie für eigene Leistungen.

(7) Bei Teillieferungen ist SCC Courts berechtigt, diese gesondert zu berechnen.

(8) Der Kunde ist für die Entsorgung der Verpackungsmaterialien und Glasträger eigenverantwortlich.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von SCC Courts.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist SCC Courts nach angemessener Fristsetzung und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.

(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherheit an SCC Courts ab.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich auf das Eigentum von SCC Courts hinzuweisen und SCC Courts zu benachrichtigen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme.

(2) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind SCC Courts unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckung des Mangels.

(3) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl von SCC Courts zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, normale Abnutzung, übermäßige Beanspruchung oder höhere Gewalt entstehen.

(5) Bei Reparaturen durch Dritte ohne Zustimmung von SCC Courts erlischt die Gewährleistung.

§ 8 Haftung

(1) SCC Courts haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und sonstige wirtschaftliche Verluste ist vollständig ausgeschlossen.

(4) Haftungshöchstgrenze: Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Netto-Auftragswert, maximal jedoch 10.000 Euro pro Schadensfall.

(5) SCC Courts haftet nicht für Schäden, die durch mangelhafte Vorbereitung der Baustelle, ungeeignete Fundamente, fehlerhafte Angaben des Kunden oder Eingriffe Dritter entstehen.

(6) Für Leistungen von Subunternehmern haftet SCC Courts nur im Rahmen der Gewährleistung nach § 7. Eine weitergehende Haftung für Subunternehmer ist ausgeschlossen.

(7) Die Haftung für gewöhnliche Betriebsgefahr ist ausgeschlossen.

(8) Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch 2 Jahre nach der schädigenden Handlung.

(9) Wichtiger Hinweis: Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SCC Courts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragsabwicklung zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website https://scc-courts.de/datenschutz einsehbar.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hamburg.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.

§ 12 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird ausdrücklich hingewiesen.