Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der SCC Courts GmbH
Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der SCC Courts GmbH, Hummelsbütteler Kirchenweg 6, 22335 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 191113, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Frucht („SCC Courts“), und ihren Kunden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SCC Courts ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass SCC Courts erneut auf ihre Geltung hinweisen muss.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf, die Lieferung sowie – soweit vereinbart – die Planung, Beratung, Koordination und Installation von Padel Courts, Sportanlagen und zugehörigen Komponenten.

(2) Die Installation erfolgt durch qualifizierte Fachunternehmen oder Subunternehmer im Auftrag von SCC Courts.

(3) Maßgeblich für Art, Umfang und Ausführung der Leistungen sind ausschließlich das jeweilige Angebot, die technische Leistungsbeschreibung sowie die Auftragsbestätigung von SCC Courts.

(4) Technische Änderungen, Konstruktionsänderungen sowie produktionsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von SCC Courts sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

* die schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung durch SCC Courts,
* die Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden,
* oder den Beginn der Leistungsausführung.

(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung wie folgt:

* 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
* 40 % vor Auslieferung der Ware,
* 10 % nach Abschluss der Installationsarbeiten.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei SCC Courts.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. SCC Courts ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

(6) SCC Courts ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.

(7) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von SCC Courts anerkannten Forderungen zulässig.

§ 5 Lieferung, Lieferfristen und Installation

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Lieferfristen beginnen erst nach:

* vollständiger technischer Klärung des Projekts,
* Vorliegen sämtlicher vom Kunden bereitzustellender Unterlagen,
* Eingang vereinbarter Anzahlungen,
* sowie Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von SCC Courts, insbesondere Lieferengpässe, Streiks, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, Energieausfälle, Krieg, Pandemien oder Naturereignisse, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(4) SCC Courts informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen unverzüglich.

(5) Der Versand erfolgt ab Werk oder Lager auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(7) Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

* die Baustelle frei zugänglich ist,
* notwendige Genehmigungen vorliegen,
* geeignete Fundamente und Untergründe vorhanden sind,
* Strom- und Wasseranschlüsse verfügbar sind,
* sowie sämtliche bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt werden.

(8) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

(9) Verpackungsmaterialien sowie sonstige Transporthilfen sind vom Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von SCC Courts.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

(3) Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist zulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung an SCC Courts ab.

(4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind SCC Courts unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Abnahme

(1) Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde die Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen.

(2) Die Abnahme gilt insbesondere als erfolgt, wenn:

* der Kunde die Anlage nutzt,
* die Abnahme grundlos verweigert wird,
* oder innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung keine wesentlichen Mängel angezeigt werden.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Offensichtliche Mängel sind SCC Courts unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Abnahme, in Textform anzuzeigen.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

(4) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von SCC Courts Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden aufgrund:

* unsachgemäßer Nutzung,
* fehlerhafter Wartung,
* normaler Abnutzung,
* übermäßiger Beanspruchung,
* ungeeigneter Untergründe,
* äußerer Einflüsse,
* oder Eingriffen Dritter.

(7) Werden Reparaturen oder Änderungen ohne Zustimmung von SCC Courts vorgenommen, entfallen Gewährleistungsansprüche, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

§ 9 Haftung

(1) SCC Courts haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von SCC Courts.

(6) Eine Haftung für mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Betriebsunterbrechungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Die Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwendet werden.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 11 Datenschutz

(1) SCC Courts verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter folgender Adresse abrufbar:

https://scc-courts.de/datenschutz

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Hamburg.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 13 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.